AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ultra-V Medical GmbH
§1 Geltungsbereich, Datenschutz,
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Ultra-V Medical GmbH – nachstehend Dienstleister genannt- mit seinem Auftraggeber- nachstehend Unternehmer/Kunde - genannt.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber- nachstehend Unternehmer/Kunde- kann nur durch schriftliche Zustimmung seitens Ultra-V Medical GmbH erfolgen.
(2) Unternehmer ist eine natürliche, juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Ultra-V Medical GmbH ist befugt die Daten des Auftraggeber- nachstehend Unternehmer /Kunde- im Rahmen des Datenschutzgesetzes (insbesondere § 28 BDSG) per EDV zu speichern zu verarbeiten. Ultra-V Medical GmbH unterliegt dem Datengeheimnis.
§ 2 Vertragsgegenstand, Angebote, Änderungen
(1) Die Angebote der Ultra-V Medical GmbH sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber- nachstehend Unternehmer/Kunde- und Ultra-V Medical GmbH kommt erst durch Auftragsbestätigung bzw Erteilung eines Kundenauftrages durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister in Textform ( § 126b BGB) seitens Ultra-V Medical GmbH zustande oder wenn die Bestellung von Ultra-V Medical GmbH ausgeführt wurde. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist ist von den Parteien nicht gewollt und nicht begründet.
(3) Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
(4) Für Ergänzungen, Änderungen und /oder die Aufhebung eines Vertrages bzw dieser Bedingungen bedarf es der Schriftform.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Bei Aufträgen ohne individuelle Preisvereinbarung gelten die marktüblichen Preise von Ultra-V Medical GmbH.
(2) Die Preise von Ultra-V Medical GmbH verstehen sich netto. Die gesetzlich geltende Umsatzsteuer, sowie Fracht,- und Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen.
(3) Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von dem ausgewiesenen Zeitraum auf der Rechnung bei Ultra-V Medical GmbH bzw deren Beauftragten eingegangen, so ist der Dienstleister bzw der vom Dienstleister- nachstehend Ultra-V GmbH- Beauftragte berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen.
(4) Ultra-V GmbH kann vom Auftraggeber – nachstehend Unternehmer/Kunde – genannt Vorkasse oder Abschlagszahlungen verlangen, wenn:
Der Kunde erstmalig bestellt
Der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder die Lieferung ins Ausland erfolgen soll
Gründe bestehen, an der rechtzeitigen oder vollständigen Zahlung seitens des Kunden zu zweifeln
In der Vergangenheit der Kunde nicht fristgerecht die Rechnung beglichen hat.
§ 4 Versandart und Liefertermine
(1) Soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden, liefert und leistet Ultra-V Medical GmbH EXW (ex works) deren Lager. Ultra-V Medical GmbH bestimmt die Versandart, den Versandweg und Frachtführer.
(2) Teillieferungen oder -leistungen sind zulässig, sofern diese für den Kunden nicht unzumutbar sind.
(3) Der Beginn der von uns angegebenen Liefer,-oder Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(4) Wird ein vereinbarter Liefer,- oder Leistungstermin seitens der Ultra-V Medical GmbH nicht eingehalten, so ist dies dem Auftraggeber- Nachstehend Kunde genannt- unverzüglich mitzuteilen. der Kunde schriftlich eine Nachfrist zur Lieferung oder Leistung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens sechs Wochen. Erfolgt die Lieferung oder Leistung nach Ablauf dieser Frist nicht, so kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt erfolgt in schriftlicher Form.
§ 5 Höhere Gewalt
(1) Der höheren Gewalt stehen alle nicht von Ultra-V Medical GmbH zu vertretenden Umstände gleich, die Ultra-V Medical GmbH die Lieferung oder Leistung signifikant erschweren bzw unmöglich machen. Hier spielt es keine Rolle, ob die Umstände bei Ultra-V Medical GmbH, einem Zulieferer oder deren Erfüllungshilfen eintreten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Ultra-V Medical GmbH.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, die Produkte von Ultra-V GmbH zu veräußern.
§ 7 Rechte des Kunden bei Mängeln
(1) Die von Ultra-V Medical GmbH gelieferten Produkte entsprechen den in der EU geltenden Bestimmungen und Standards.
(2) Soweit die Lieferung oder Leistung mangelhaft ist,hat der Kunde 7 Tage ab Lieferung das Recht auf Nacherfüllung (Austausch der Ware oder Nachlieferung ). Ultra-V Medical GmbH trägt die Fracht,-und Versandkosten der Rücksendung.
§ 8 Haftung
(1) Ultra-V Medical GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien ist ausgeschlossen.
(2) Sofern Ultra-V Medical GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den entstehenden Schaden begrenzt.
(3) Darüber hinaus haftet Ultra-V Medical GmbH nur im Rahmen der bestehenden Versicherungsdeckung, soweit für diesen Schaden ein Versicherungsschutz besteht.
(4) Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung der Ultra-V Medical GmbH ausgeschlossen.
(5) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Ultra-V Medical GmbH ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(6) Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
(7) Die Regelung der vorstehenden Absätze (8.1-8.6) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
(8) Als Dienstleister ist Ultra-V Medical GmbH gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
(9) Nach § 8 bis 10 TMG ist Ultra-V Medical GmbH als Dienstleister jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
(10) Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Sobald Ultra-V Medical von einer konkreten Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wird, werden die Inhalte umgehend entfernt.
§ 9 Gerichtsstand
(1) Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaats, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Geschäftssitz von Ultra-V Medical GmbH.
Ultra-V Medical GmbH
Gräsiger Weg 5
65719 Hofheim am Taunus
+49 (0) 6122 5333 766
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